Urteil Hannelie Fischer Türenbau Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hannelie Fischer
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hannelie Fischer Türenbau Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 2.5.1953 – Az. p 57 BH 4084/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heilmuth Abano gegenüber seinem Arbeitgeber Hannelie Fischer Türenbau Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Wulf Blume unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.5.1981
Aktenzeichen: S 903 DV 7765/10
GmbHR 2004, 46470